Anmerkungen zur Nutzung digitaler Medien im Schuljahr 20-21 im Hinblick auf Präsenzunterricht und Distanzlernen
Bezug zum Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 10.6.2020 zu: Organisation des Schuljahres 2020/21

S.5 2c (Alternativszenario)

„c) Präsenzunterricht und schulisch angeleitetes Lernen zu Hause
Ein eingeschränkter Präsenzunterricht macht es erforderlich, die bereits im laufenden Schuljahr durchgeführte Mischform von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause in analoger und digitaler Form anzubieten.“

Im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien:

  • Datenschutz-sichere Angebote sollen genutzt werden.
  • Andere oder unklare Angebote sollen in sicherer Form genutzt werden (anonymisiert, Datenschutz beachten, Recht am Bild und Urheberrecht beachten).

Zitat: „Dieses Konzept enthält mindestens Aussagen zu lerngruppenbezogenen Regelungen und fächerbezogenen Regelungen im Hinblick auf den Unterricht, Förderangeboten und die transparente Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und weiteren schulischen Akteuren.“

Im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien:

  • Jede Lerngruppe/Klasse hat ggf. einen eigenen Online-Klassenraum, der passwortgeschützt ist. Die Räume („Kurse“ bei Lernraum-Berlin) können auch nach Fächern für jeweils eine Klasse aufgeteilt sein (6a Mathematik, 6a Deutsch …). Möglich sind auch klassenübergreifende Angebote (NaWi Klasse 6 – für alle 6. Klassen) sowie Querschnittthemen wie ein Kurs „Medienkompetenz“ für alles SuS der Schule oder einer jahrgangsstufe.
  • Digitale Medien zum Unterstützen von differenzierten und individuellen Lernangeboten: Auf einer Lernplattform (in einer Dateiablage oder beim Versenden von digitalen Materialien) können Angebote für verschiedene Leistungsstufen gemacht werden. Multimedia- und schriftsprachliche Angebote können sich ergänzen.

Zitat: „Wöchentliche Arbeitspläne sind den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen.“

Im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien:

  • Auch im Präsenzunterricht können die Arbeitspläne online zur Verfügung gestellt werden. So ist auch in „normalen“ Vertretungssituationen der Arbeitsplan immer greifbar.

Zitat:“Der Einsatz des pädagogischen Personals, das auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung ausschließlich im Homeoffice eingesetzt werden darf, soll insbesondere zur Unterstützung des angeleiteten Lernens zu Hause und mit geregelten Zeiten im Sinne einer Einsatzplanung und Erreichbarkeit für jede betroffene Person erfolgen.“

Im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien:

  • Telefonsprechstunde
  • Mail-Beantwortungen
  • Pflege der Online-Klassenräume
  • Erstellen von Materialien für das Online-Lernen (Textdateien bearbeiten, Maultimediadateien erstellen, Erklärvideos sichten, Internetrecherche für Materialien, Linklisten erstellen, Themen-Listen mit Links zusammenstellen, Erklrvideos mit der Dokumentenkamera oder dem Handy erstellen …)
  • Online-Hilfe für LuL des Kollegiums

Zitat Seite 6: „Über dieses Schreiben hinaus erhalten Sie ein weiteres Schreiben ( … ) für diejenigen Schulen, die in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht die innovativen Anteile der derzeitigen Phase der gemischten Lernangebote (in der Schule und zu Hause) zur konzeptionellen Weiterentwicklung für die digitale Bildung nutzen wollen. Gerade zu diesen Lernsettings sollte der durch die Krise ausgelöste Entwicklungsschub genutzt und fortgesetzt werden.“

Im Hinblick auf die Nutzung digitaler Medien:

  • Die Nutzung digitaler Medien im Untericht kann generell sinnvoll sein. Sie ist motivierend und birgt Möglichkeiten der Differenzierung und des individuellen Lernens. Fördern und Fordern – mit Hilfe digitaler Medien ist es möglich, auch im Distanzunterricht eine Spannbreite an Aufgaben mit motivierenden Materialien anzubieten.
  • Digitale Medien und analoges Arbeiten können verbunden werden: Aufgabe am digitalen Gerät (Text oder Sprache …) – Bearbeitung per Handschrift auf Papier. Das geht.