Tipps zur rechtssicheren Nutzung von Padlet (Keine Rechtsberatung!)
Update Februar 2021 DATENSCHUTZ Hinweise des Hessischen Datenschutzbeauftragten – Warum Padlet problematisch ist: https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/kein-ausreichender-datenschutz-bei-der-nutzung-von
Kinder registrieren oder nicht? – Die Kinder registrieren sich nicht bei Padlet, sondern bekommen nur den Link zum Klassenpadlet. Idealerweise hat das Klassenpadlet einen Namen (der lässt sich in den Einstellungen festlegen) und keine komplizierte Bezeichnung aus Ziffern und Buchstaben.
Klarnamen oder Nicknames? – Wenn die Kinder sich registrieren sollen dann wählen Schulen oft den Weg von Nicknames – also Phantasienamen. Donald Duck, Darth Vader und Bibi tummeln sich also im Klassenpadlet – aber welche Schüler/-innen waren das doch gleich? Die Lehrkraft muss also eine Liste führen mit Klarnamen und Nicknamen. Oder gleich die Nummern der Klassenliste nehmen … Und wenn das Padlet gut läuft, haben die 6. Klässler noch ihre Nicknames aus der 3. Klasse – ob das noch cool ist? Viel Aufwand. Also doch eher nicht registrieren …
Kommentare – … kann man deaktivieren. Dann braucht man sich über unangemessene Beiträge zu Posts andere Kinder keine Gedanken zu machen. Damit fällt aber auch eine Kommunikations-Form weg. Unregistrierte Kinder hinterlassen Kommentare OHNE Namen! Dann also: Vorher über Regeln sprechen (und Einverstndniserklärung der Eltern einholen).
Einverständniserklärung der Eltern – Auf der Seite von datenschutz-schule (s. u.) finden Sie eine Vorlage, DIE SIE BITTE ABER NOCH ANPASSEN MÜSSEN! (Bitte updates beachten!)
Bilder und Medien – Urheberrecht und Recht am Bild gelten. Auch wenn hier nicht jede/r Zugang hat. Eingscannte Seiten aus Schulbüchern, „Google-Bilder“ mit Copyright-Symbolen usw. haben hier keinen Platz. Bei Kopiervorlagenanbietern wie grundschulmaterial.de, matarialguru, grundschulkönig u. a. (diese seien hier beispielhaft erwähnt, weil sie mir eine individuelle Zusage gegeben haben) kann man sich nach erweiterten Nutzungsrechten für Kopiervorlagen erkundigen.
Bilder von Personen dürfen nur veröffentlicht werden mit deren Erlaubnis. Schnell gelangen dort auch Fotos herein mit Einblicken in die Wohnungen der Kinder … (Fotos von Unterrichts-Experimenten in der Küche usw.).
Ausführliche Informationen und Tipps finden sie auch hier: https://datenschutz-schule.info/2020/04/09/padlet-mit-einwilligung-nutzen/ Hinweis: Bei dieser Seite handelt es sich NICHT um eine offizielle rechtsverbindliche Informationsseite.
Update Januar 2020 Datenschutz
Padlet kann ganz unterschiedlich benutzt werden. Im einfachsten Fall ist es nur eine Online-Linkliste für unsere Lerngruppen (ohne Kommentierung durch die SuS, ohne Beiträge unserer SuS). Das scheint zunächst unproblematisch. Trotzden werden vom „Padlet-System“ (amerik. Server) im Hintergrund Nutzer-Daten erhoben, von denen wir nicht genau wissen, welche das sind (IP der Nutzer, Browser-Version …). Padlet ist verbunden mit Google. Google ist „praktisch überall drin“. Das bedeutet, dass Nutzdaten (eindeutige, weil mit der heimischen IP-Nummer verbunden), auch mit Google-Daten verbunden werden – können. Diese Tatsache wird im Rahmen einer sich entwickelnden verschärften Datenschutzhaltung vermutlich dazu führen, Padlet als nicht mehr akzeptabel einzustufen.
Als Lehrkräfte versuchen wir immer für Unterricht und Bildung datenschutzgerechte Lösungen und Angebote zu finden und zu nutzen.
Als Einzelnutzer/-innen können wir noch für uns selbst entscheiden. Als Lehrkräfte allerdings tragen wir hier ganz besonders eine Verantwortung für die Schüler/-innen und deren Datensicherheit. [TSe]
Als Richtlinie galt bisher eine Liste solcher Punkte (oft variiert):
1 Nur die Lehrkraft sollte ein Padlet-Account erstellen, am besten mit Fake-Namen und Einmal-E-Mailadresse
2 Schüler dürfen keinen Account anlegen (ist auch nicht notwendig)
3 Kommentarfunktion muss ausgeschaltet werden, sonst werden personenbezogene Daten übermittelt
4 Informierende Einwilligung bei den Eltern einholen, da Metadaten (IP, Geo-Daten, Zugriffzeiten, … ) an den Anbieter übermittelt werden
Und was mache ich jetzt?
Da die Datenschutzsituation unübersichtlich ist – und sich sicherlich noch verändert – kann man Padlet (eventuell noch) minimal nutzen, sich mit dem Datenschutzbeauftragten im Bezirk aktuell abstimmen, alle Datenschutzmöglichkeiten ausschöpfen (falls man einen Schulaccount hat, z. B. auch einen AV-Vertrag zur Datenverarbeitung mit Padlet abschließen, was aber umstritten ist, da Padlet ja insgesamt nicht DSGVO-konform ist und in Deutschland oder in der EU nicht seinen Sitz und seine Technik hat).
TIPP:
1 – Nutzen Sie Padlet (kostenlos) zunächst nur (noch) als Online-Pinnwand (ohne Kommentare der SuS) und schauen Sie, „was so geht“.
2 – Sehen Sie sich nach datenschutzsicheren Alternativen und Ergänzungen um (Lernplattform, Learningapps.org, cryptpad.fr …).
Beispiele: Weiterführende Schule:
Was ist ein Padlet? Für Kinder erklärt:
Erklärvideo für Kinder, was sie bei der Nutzung des Padlet beachten müssen:
Webseite der Grundschule Huensborn mit Anleitungsvideos für Kinder zur Nutzung des Padlet: